Erwerbsminderungsrente bei ME(cfs)

 

 

 

Wichtige Eckpunkte bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente bei ME(cfs) (analog MCS):

 

Es ist das passiert – was so nie geplant war – plötzlich oder schleichend sind einem die Fähigkeiten selbst für seinen Unterhalt zu sorgen…“entschwunden“…

Und so absurd es einem Selbst scheint…und egal in welchem Alter…und was nun schon hinter einem liegt…es kann Zeit werden (Wenn die Voraussetzungen vorliegen) die Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Leider lag die Ablehnungsquote für die Erwerbsminderungsrente im Jahr 2023 lt. einer Statistik bei 44% (und das schon Allgemein und nicht speziell bei ME(CFS) …https://hessen-thueringen.vdk.de/news/informationen-rund-um-die-erwerbsminderungsrente/

Leider ist es so:

Für die DRV wird es um Geld und um Zeit gehen
Für chronisch Erkrankte geht es ums (Über)leben
Um Perspektive
Und auch…beim „Kampf“ mit den Behörden um zusätzliche Belastungen anstatt sich um Stabilisierung und Symptomminderung (was auch als Prävention für severe ME zu sehen ist) zu kümmern.

👉Anlauf- und unterstützende Stellen und Unterlagen weiter unten.

Hier erste Eckpunkte zum Erstantrag für die Erwerbsminderungsrente:

 

  • ...beim Erstantrag kann es hilfreich sein dies zusammen mit einer (m) Rentenberater/in zu tun…vor Allem da bisherige Versicherungszeiten dokumentiert werden müssen…und bei Krankenkassenwechsel, Eheschließungen und und…kann das komplex werden.

  • ...einfach erst mal selber ausfüllen was geht und sich dann einen Termin geben lassen bei der Beratungsstelle.

  • Die Folgeanträge sind oft einfacher auszufüllen, da zu Beginn meist auf 2 Jahre bewilligt wird. Es kann aber immer zu Begutachtungen kommen.

  • Entsprechende Unterlagen mitbringen, siehe hier unter: Rentenauskunft …dann kann schon ganz viel beim ersten Termin erledigt werden.

  • Wichtig ist es den Selbsteinschätzungsbogen R0215 zu nutzen: deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0215.html....wenn er nicht beim Antrag schon dabei ist, bitte nachfragen!

  • Ein wichtige Punkt auch „Wege und Transportunfähigkeit“ + immer auch: Tagesablauf glaubhaft schildern.
    In Sachen Wege und Transportfähigkeit, das ist quasi die gesundheitliche Unfähigkeit, den Arbeitsweg zurückzulegen. Bisher galt dann möglicherweise der „Arbeitsmarkt rechtlich als „verschlossen“ …aber inzwischen ist ja auch Homeoffice gängig auf dem Arbeitsmarkt (aus Sicht der DRV) (Allerdings "prüft" der Gutachter das möglicherweise mit einem Lauftest) Mehr dazu hier beim VdK: https://www.vdk-Wegefährigkeit-erklärt-youtube

  • Denn bei der Feststellung der Einschränkungen geht es um die tatsächlichen Einschränkungen und nicht speziell um die Diagnose.

  • Nützlich ist es übersichtlich einen Tagesablauf zu beschreiben – im Zusammenhang mit Symptomen und Einschränkungen.

  • Ruhig Extrablätter verwenden, wenn der Platz nicht reicht. (Weiter unten auch Links zu Vorlagen)

  • Dazu ist es hilfreich generell schon im Laufe der Erkrankung einen Verlauf mitzuschreiben, sachlich aber konkret…Symptome…Einschränkungen….was geht noch was geht nicht mehr, Veränderungen, neue Symptome, durchaus auch aufschreiben.

  • Auch benennen was man versucht (hat) die Situation zu verbessern mit welcher Methode/Therapie/Medikamenten - was hat geholfen, was nicht.

  • Krankenhausberichte, Arztberichte usw. beilegen – oder auch Erklären wenn man nicht so oft beim Arzt war…krankheitsbedingt kann das passieren, da man gar keine Kraft dazu hat, keine größeren Wegstrecken zurücklegen kann oder keine Begleitung hat, einfach direkt ansprechen.

 

Wichtig ist im Allgemeinen gut rüberzubringen:

 

Wie schnell tritt PEM (und mit welchen Folgen) ein?
Wie lange hält die Verschlechterung an?
Wie sieht ein normaler Tagesablauf realistisch aus?
Gibt es gute und schlechte Tage – und mit welcher Frequenz?

Und Immer mal wieder an passender Stelle auch erwähnen…was man schon versucht hat und mit welchen „Folgen“.

Bestätigungen von ärztlicher Seite sind natürlich immer noch hilfreicher

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente:

  • Bei einer volle Erwerbsminderungsrente kann man keine 3 Stunden am Stück mehr arbeiten - das heißt aus dem Antrag muss das auch hervorgehen (es geht ja hier nicht um Berufsunfähigkeit für den jeweiligen bisher ausgeübten Beruf sondern generell um eine Tätigkeit)...dass man auch im Haushalt + Freizeit = keine drei Stunden mehr belastbar ist! "Also zwei Stunden Haushalt + 1 Stunde Spazierengehen...könnte schon zu viel sein".

    Kurzversion - Restarbeits(leistungs)fähigkeit: Bei voller EMR= Unter 3 St.
    Bei halber EMR = 3-6 St.
    Das ist im Prinzip „nachzuweisen“…auch im Alltag (also Belastbarkeit unter 3 Stunden)

  • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen, Ausnahmen sind möglich für Auszubildende die innerhalb einer Ausbildungszeit erkrankten, hier gelten besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

  • Man muss (im Allgemeinen) mindestens fünf Jahre versichert sein (sogenannte Wartezeit). Aber da spielen auch Schwangerschaft, Kindererziehungszeiten, Versorgungsausgleich durch Scheidung, evt. Krankengeldbezug, Arbeitsunfähigkeit und noch einiges mehr mit eine Rolle. Dann wird der Fünfjahreszeitraum um solche Zeiten in die Vergangenheit verlängert, so dass unter Umständen dann die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllt werden können.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen hat man die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren vorzeitig erfüllt. Mehr dazu hier unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente
  • Auszubildende können sich bei voller Erwerbsminderung auf die "Vorzeitige Wartezeiterfüllung" (Paragraf 53 Sozialgesetzbuch VI) berufen. Ab dem ersten Arbeitstag zahlt die gesetzliche Rentenversicherung demnach infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, ab dem zweiten Jahr auch infolge von Freizeitunfällen oder sonstigen Krankheiten. Bitte sich genau erkundigen welche Möglichkeiten es dafür gibt!
  • Dabei wird bei der Berechnung einer Erwerbsminderungsrente nicht der bisherige tatsächliche – und damit deutlich geringere – Verdienst angesetzt, sondern der Betrag wird anders errechnet.

Im Vorfeld wird auch geprüft ob eine Wiedereingliederung ins Arbeitsleben möglich ist bzw. ob eine Reha zu leisten ist. Aufgrund der Problematik, dass nach wie vor aktivierende Therapien den Vorrang haben und umweltmedizinische Gesichtspunkte nicht berücksichtigt werden – ist es sinnvoll sehr genau auf die jeweilige Einrichtung zu achten wie das dort gehandhabt wird - ansonsten gut begründen warum einem eine Reha (wie sie bisher angeboten wird) - nicht hilfreich ist...evt. dafür den Kontakt zur Unterstützung von Patienteninitiativen suchen.

Mehr und ausführlicher dazu hier: https://lebenszeit-cfs.de/reha.html

 

Allgemeine Infos und Unterstützung zum Erstantrag gibt es hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen/beratung-vor-ort-suchen

Und für Erkrankte innerhalb der Ausbildungszeit: deutsche-handwerks-zeitung.de/erwerbsminderungsrente-wer-sie-bekommt

Für ME(cfs) Erkrankte gibt es hier Unterstützung, weiterführende Informationen und Unterlagen die man für sich nutzen kann um die persönlichen krankheitsbedingen Einschränkungen zu veranschaulichen.

 

Weitere Infos und unterstützende Unterlagen:

 

Beim Bundesverband Fatigatio e.V. ME-CFS mit unterschiedlichen Broschüren und E-Papers in Sachen Sozialrechte, auch EMR:

https://www.fatigatio.de/wir-fuer-sie/infomaterial-shop

  • in Sachen Sozialrecht:

Schriftenreihe 33 - Sozialrecht - Vom Krankenschein – zur Rehaaufforderung – Arbeits(un)fähigkeit zur (Teil)Erwerbsminderungsrente, hier gibt es viele Hinweise über die Abläufe, Zuständigkeiten und Vorgehensweisen. Die Broschüren sind per Post oder auch als e-Paper erhältlich

  • Zu Rente und Schwerbehinderung bei ME-CFS

+ Telefon & Mailkontakt mit verschiedenen Ehrenamtlichen - zur Information und Unterstützung bei sozialrechtlichen Fragen.

www.fatigatio.de/fatigatio/user_upload/PDF

 

VDK-Nord und Sozialrecht bei ME-CFS
https://www.youtube.com/@vdknord

Bundesverband Fatigatio ME/CFS e.V.
https://www.fatigatio.de/wir-fuer-sie

Youtube Aufklärung zu Sozialrecht ME/CFS von Rechtsanwalt Vorbaum
https://www.youtube.com/@VormbaumRAe

R0215 - Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung von der DRV
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0215

 

Tagesablauf/Symptom und Funktionseinschränkungsschilderungen Beispiele beim ME-CFS-Portal:
https://mail.me-cfs.net/blog/item/110-me-cfs-und-erwerbsunfaehigkeitsrente

 

Wichtige Tools um verschiedene Alltagstätigkeiten auch nach Dauer - Länge - und entsprechende Folgen aus der Schweiz.
https://sgme.ch/funcap55


Konsensleitlinien ME/CFS – einsehbar u.a. bei der Berliner Charité (zur Nutzung der relevanten medizinischen Begrifflichhkeiten)
https://cfc.charite.de/fuer_aerzte/literatur_und_weiterbildung/

 

In Sachen Wegefähigkeit beim VdK kurz erklärt
https://www.youtube.com/watch?v=6R-GO3aiULA&t=3s

 

EUTB-Beratungsstellen können vielleicht auch weiterhelfen…Deutschlandweit auf der Suchleiste ME/CFS eingeben:
https://www.teilhabeberatung.de/search/node?keys=ME+CFS

 

Bei MCS und anderen Umwelterkrankungen, gelten die obige Infos analog und hier speziell zu MCS:

Leben-mit-MCS-Forum ...Eingestellt in MCS-Forum kostenlos zum downloaden unter der Rubrik: Ratgeber & Hilfe - ein Buch-Auszug: Dreizehntes Kapitel - Behinderung, Politik - “Fragen rund um die Behinderung” „Anpassung am Arbeitsplatz und Rentenverfahren“ Dieses Kapitel enthält ergänzende Hinweise und Erfahrungswerte zu Abwicklungsverfahren in Deutschland (inkl. Verlinkungen zu evtl. hilfreichen Unterlagen) aus dem englischen (unverbindlich und in viel Eigenearbeit übersetzt ins deutsche von der Selbsthilfe MCS-Rosenheim) Multiple Chemikalien Sensitivität – Ein Überlebens-Leitfaden“ von P. R. Gibson, Ph. D.

 

Erhält man keine Erwerbsminderungsrente und sind die Krankengeldleistungen ausgeschöpft, steht wohl Grundsicherung an. Allerdings wird Einkommen und Vermögen verschieden hoch angerechnet.

 

  • Bei Amtsgängen und Antragsstellungen kann es hilfreich sein eine unterstützende Person mitzunehmen oder eine Begleitung einer fachlich ausgebildeten Person im Sozialrecht. (Informationen gibt es zum Beispiel bei den örtlichen Wohlfahrtsverbänden)

 

Kurz zum Widerspruch

  • Frist einhalten und vor Allem Akteneinsicht verlangen (diese können auch an Ärzte oder Sozialverbände geschickt werden)
  • Muster für Widersprüche gibt es auch im Netz
  • Begründung kann meines Wissens nachgeliefert werden (kann man ja schon so schreiben, „Begründung erfolgt nach Akteneinsicht“)…erst dann kann man argumentativ vorgehen
  • Das ist dann ein sog. Verwaltungsverfahren…auch hier werden statistisch nicht alle Widersprüche erfolgreich beschieden…dann folgt mit Anwalt das Sozialgericht wer dafür noch die Kraft hat
  • Wichtig ist…entweder Fehler oder Nichtberücksichtigungen von Unterlagen in der Begutachtung zu finden
  • Richtigstellungen mit neuen Belegen des sog. Restleistungsvermögen

Weiterführende Informationen bei Widersprüchen oder Klagen beim Sozialgericht:

lebenszeit-cfs.de/sozialgerichtsbarkeit

 

Infos zu Schwerbehinderung und Pflegegradantrag bei ME(cfs) hier:

 

Und in Sachen Begutachtung

https://www.begutachtung-drv.de/DE/3_sozialmed_begutachtung/weitere_krankheitsbilder/me_cfs/begut_me_cfs_node

Hier steht inzwischen einiges zu ME(cfs) aber es zeigt sich auch das übliche Dilemma…wenn und vielleicht ja doch psychisch…was dann direkt zu den Psychischen Fachgesellschaften überleitet, die wiederum (siehe DGNB) hier keinen ME-Patientenadäquaten Umgang damit haben.

So oder so…für den Patienten geht es um:

Keine weitere Gesundheitsgefährdung
Keinen herabwürdigenden Umgang
Existenzsicherung

Für die Begutachter geht es um:

…“denn Vollbeweis der noch (oder nicht mehr) vorhanden Restleistungsfähgkeit die „keine Restzweifel“ lässt.
+ um (leider noch oft) veraltete Paradigmen.

In Sachen Patientenschutz und Sicherheit für ME Patienten schlicht eine Katastrophe.
Und das obwohl die DRV PEM „anerkennt“ – was wiederum jedoch auch relativiert wird durch die Vermischung im Bereich der Psyche…solange solche Begriffe im Kopf des Gutachters sind wie:

Ausgeprägte Krankheitsangst, Hypersensibilität für Körpersymptome oder übersteigerter Schonung,oder auch die Einschätzung einer "Krankheitsüberzeugung" und in Fragestellen der Motivation zur Genesung...

Großes Gefährdungspotential für ME-Erkrankte sind die gesamten Belastungserprobungen, die Anfahrt und die Länge bei einer Begutachtung, zudem…wenn es um verschiedene Bereiche wie u.a. Schmerz, Psyche, Fatigue, Kognitive und neurolog. Untersuchungen geht.

🎈Übrigens scheint Österreich in Sachen Begleitperson einen Schritt weiter zu sein:

https://www.sozialministerium.gv.at/Services/Aktuelles/archiv-2026/vertrauensperson.html

So soll die Mitnahme dort ab Sept. 26 möglich sein.


Eine Begleitung zu den Begutachtungen mitzunehmen ist (grundsätzlich) möglich wird aber leider oft (meist) auch abgelehnt.
Evt. vorher bei der RV oder beim Gutachter (vielleicht auch begründet) „anmelden“ dann hat man auch eine Dokumentation (Begründung) bei Ablehnung.
Ein Beispielsurteil
https://www.ra-grotha.de/wordpress/2554/update-bsg-begleitung-durch-vertrauensperson-bei-untersuchung-durch-sachverstaendigen-grundsaetzlich-zulaessig-bsg-vom-27-10-2022/

Aber wie es noch immer im Real-Live-with-ME aussieht…ist das nicht die „Gepflogenheit“. Und bei F-Diagnosen noch weniger.
Aus „Gründen“…weil dann die „Objektivität“ des Gutachtens nicht mehr gewährleistet sei oder…es käme zu einer „Zeugenungleichheit“
Im Rahmen von Patientenschutz, Patientensicherheit auch in Deutschlang eigentlich nicht haltbar.

 

Grundsicherung im Alter / Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII erhält bei Bedürftigkeit, wer 65 Jahre oder älter oder im Sinne des Rentenrechts auf Dauer voll erwerbsgemindert ist.

Hier mehr Informationen zur Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt:

grundsicherung/hilfe-zum-lebensunterhalt.html

 

Was sonst noch nützlich sein kann:

 

  • Rechtsschutzversicherung, vor allem für den sozialrechtlichen und medizinischen Bereich
  • Unterstützung von einem Patientenverband auch bei Rechtsstreitigkeiten mit der Rentenversicherung oder bei Begutachtungen.
  • Eine Begleitperson mit in die Untersuchungen und Begutachtungen nehmen. Soweit ich weiß kann eine Begleitung nur begründet abgelehnt werden.

Im besten Falle hilft eine sachliche Begründung für die Notwendigkeit der Begleitung - die natürlich die Untersuchung nicht stören darf - der Gutachter braucht wiederum (hoffe ich) auch eine sachliche Begründung falls er dies nicht wünscht.

Hier mehr Infos in Sachen Begleitperson bei einer Begutachtung (auch Erwerbsminderungsrente):
https://rentenbescheid24.de/begleitperson-zur-begutachtung-ist-grundsaetzlich-zulaessig

 

Allgemeine Beratungen zu all diesen Themen erhält man bei den EUTB-Beratungsstellen:(Sollte dort MCS oder ME/CFS nicht bekannt sind - kann es hilfreich sein, Informationsmaterial über die Erkrankung mitzunehmen.)

teilhabeberatung.de/artikel/ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-eutb